Alp Gental

Chronik

Auszug aus der Innertkirchen Chronik aus dem Jahr 2008

Publikation mit freundlicher Genehmigung durch den Chronikautor Albert Zybach, Innertkirchen.

1323

Güterschenkung an das Kloster Interlaken durch Werner von Brügg (alter Name in der Gemeinde Innertkirchen, auch Stapfen beir Brügg, Brügg im indren Grund) und seiner Ehefrau Mechthild: Güter und Alprechte. In dieser Urkunde steht, dass dies als Entgelt für verschiedene Versäumnisse an Zehnten, welche sie vom Kloster zu Lehen hatten, und aufgrund eines früheren Versprechens gemäss erfolgte. Auch alles übrige Gut, alles unser Eigen, ligends (Güter), stends (Gebäude), gends (Viehhabe) wie es geheissen sie und mit Namen dieser Güter die hienach geschrieben stant. Dabei muss dieses Ehepaar sehr viele Güter in Meiringen und im indren Grund sowie viele Anteile an Alpen besessen haben. Unter anderem an zwei Alpen, die man spricht Machtoldsäss und Geltal (Achtelsass und Gental) da wir wol möchten weiden sibenzig Kue und mer an Kälbern. (70 Kuhrechte)

1377

Auseinandersetzung über die Alprechte im Gental, Kundschaft der Leute von Brügg, Winkel und Unterstock über ihre Rechte im Gental und an der Stafelstatt auf der Solenfluh (Stäfelti). Es sagen aus: Jaki von Unterstock und Chueni Büler von Guttannen.

1406

Vor Klaus in der Gassen, Landammann und Gericht zu Hasle erscheinen die Dorfleute von Wiler im Rich und Äppigen und bringen Kundschaft über ihre Rechte im Gental. Da bezeugten Männer des Schiedsgerichtes, dass die auf Wiler im Rich und die von Eppingen haben ir Rechte Stafelstatt von alt her an dem leimigen Stalden (Gentalhütten) und uf der Solfluh, und dass deren Rechte nie erwehrt wurden.

1407

Kundschaft der Leute von Brügg, Winkel und Unterstock über ihre Rechte im Gental. Der Beweis war von den Dorfleuten von Stein, Weissenfluh, Äppigen und Wiler im Rich verlangt worden.

1479

Landammann und Gericht zu Hasle erteilen den Bäuertleuten im Grund eine Urkunde wegen ihres Wegrechts ins Gental. Der Alpweg führt über die Güter von Wiler-Sonnseite durch das Langental (Kaistenlamm, Riglisflue, Moos, Brunni, hohe Egg, Färrichstetten) ins Gental.

1509

Die Alpgenossen im Gental erlassen Ordnung, welche die Randung, den Unterhalt der Friedhäge und die Führung eines Rechnungs- und Einungsbuches regelt. Auf Einsprache einiger Leute wird die Ordnung zu Willigen durch Schiedsleute bereinigt. Die Randung, die ab Wiler, von Stein und Eppingen söllen und mögen tryben in die Alp, zu sümmren was sy uf den Gütren und by dem höw (Heu) das daruf gewachsen ist mögen wintren. Die ab dem Berg (Hasliberg) mögen daruff tryben 10 Ross und junge Füllen so erst geboren sind. Die us dem inneren Grund (Brügg, Winkel und Unterstock) sieben Ross mit Füllen. Dem Buw zu Hopflauenen hat man zugeordnet 10 Kuh Alp und nit meh.

1557

30. November: Abmachung. Die Alpgenossen und die Bergwerksinhaber legen folgende Ordnung fest:

  • Für den jetzt verbauten Grund mit Haus und Hammerschmiede, Schmelzofen, Kohlenhütte usw. sollen die Bergwerksinhaber jährlich zehn Pfund Bodenzins bezahlen. Der Baugrund gehört den Alpgenossen.
  • Schäden und zusätzlich beanspruchten Baugrund sollen die Bergwerksinhaber entschädigen nach Billigkeit.
  • In Wasserleitungen und Gräben abgegangenes Vieh sollen sie ersetzen.
  • Bei einem Verkauf des Bergwerks haben zuerst die Alpgenossen, dann die Landleute das Vorkaufsrecht. Ohne Zustimmung der Alpgenossen soll kein Fremder auf das Werk gesetzt werden.
  • Werden Bergwerke und Gebäude zerstört, dürfen die Bergwerksinhaber diese nicht verkaufen, wenn sie nicht mehr bauen wollen.
  • Köhler- und Bauholz soll an der Sonnseite bis zum Sytihag und bis Hagunnen geschlagen werden und die Plätze sauber abgeräumt werden. Auf der Schattseite ausserhalb dem leimigen Boden soll kein Holz geschlagen werden.
  • Beim Säumen mit Pferden über Wiler hinauf und hinunter müssen diese Maulkörbe tragen.
  • Auf der Alp sollen Pferde, die nicht gesömmert werden, beim Beladen angebunden sein und Maulkörbe tragen.

1596

Bern gestattet dem Niklaus Wymann (Betreiber der Eisenschmelze im Mülital) den Tausch abgelegener Grundstücke aus dem Gut von Meiringen gegen besser gelegene Grundstücke zum Bergwerk im Mülithal. Zwei Gadenstätten zu Brügglen im Gental (aufgegebener Hüttenstandort bei Mädellers Stutz) Vorsass Ort und Oberboden oberhalb Mülital und Haus und Hofstatt in der Ey zu Hopflauenen.

1622

Spruchbrief zwischen den Alpgenossen von Baumgarten und Gental. Die Baumgartenalp besitzt kein Schneefluchtrecht und kein Auffahrtsrecht auf der Gentalalp. (Der Auftrieb erfolgt über Hinterarni, Unterbalmalp nach Baumgarten)

1645

Vergleich über den Auftrieb von Pferden und Hornvieh. Die durch Alpgenossen erstellte Hagmauer im Müürläger sorgte für einen Streit zwischen der Gmeind am Berg (Hasliberg) und den anderen Alpgenossen. Die Leute am Berg bestossen die Alp nur mit Rossen. Durch die Unterteilung seien sie benachteiligt, dass sie die Ross nicht in dem ganzen Stafel des Gental weiden können. Die anderen Alpgenossen vom Grund und Wiler begründen den Hag so: «nit allein wir mit unserem Vych gar vil fridsamer und rüwiger syn, der Alpen besser geniessen und mehrere nutzung nemen kennen, sondern dass zu glych die Ross ouch sowol rüwiger syn und so genug kruth haben als zuvor». Vergleich: Die Hagmauer soll bleiben und bei der Alpauffahrt soll alles Vieh und Ross auf den vorderen Teil des Gental getrieben werden. Hier soll man nicht weniger als 14 Tage, höchstens 16 Tage bleiben und dann in den hinteren Stafel, genannt Schwarzental, fahren, hier soll man gleich lang sein wie im vorderen Stafel, nach dieser Zeit wiederum vor den Hag ins Gental fahren wieder für 14 Tage, «dann mit den Kühen und anderem allen Vych (ussgnommen die Ross) hinuf in die obren Stäfel fahren.» Zugleich wird beschlossen, dass auf der Alp nicht mehr als 40 Ross aufgetrieben werden.

1704

Spruchbrief über die Zugehörigkeit des Ebenwaldes zum Hochberg. Das Schwenten wird verboten. Die Landschaft stellt einen neuen Lehensvertrag mit dem Berg im Mülital auf, in welchem das Abholzen vorgesehen ist. Unter Absatz 4 ist auch der Ebenwald vorne im Gental bezeichnet. In Nachträgen wird auch das Weiderecht der Schafe von Wiler Sonnseite vorbehalten.

1737

Spruchbrief zwischen den Alpgenossen und der Bäuert Wiler-Sonnseite wegen der Bestossung der Alp mit Schafen im Herbst. Die Wiler sollen über die Leimbrücke in den Hochberg und nicht auf die Alp Gental treiben.

1780

Landammann Niklaus von Bergen bannt auf Begehren der Alpgenossen im Gental ein Stück des Äbenwald, welcher vom Bergwerk ausgehauen wurde. Alpvögte sind: Ulrich Abbühl von Hohfluh, Heinrich Mätzener auf Wiler, Hans Nägeli von Brügg im Grund, Namens der Alpgenossen im Gental.

1786

Vergleich zwischen den Alpgenossen von Engstlen und Gental über den Unterhalt von Zäunen und Mauern. Gental erhält den Hag auf der Bäregg, Engstlen jenen im Jungholz.

1813

Bei der Verteilung der Bergwerksgüter gehen 9 Kuhrechte an die Landschaft Hasli und diese 1848 an die Bäuert Hasliberg.

1817

Alp und Randungsbuch gemeiner Alpgenossen und Berganteilhaber an der Alp Gental, es ersetzt dasjenige von 1773. Die Alp umfasst dreihundertzehn Kühe, drei Füsse und eine Klaue (Klaue = 1/8 Kuhrecht), geschrieben durch Jakob Otth, Sohn, Schullehrer von Meiringen. Darin sind verschiedene alte Dokumente und Spruchbriefe, March- und Bannbrief aus früheren Zeiten eingetragen worden. Ebenfalls ist das in 38 Artikeln umfassende Reglement eingeschrieben worden. Von diesen Artikeln sind einige noch heute ähnlich, andere sind längst überholt.

Art. XIV
Des Abfahrens im Herbst, wenn zwei Drittel der Alpbesetzer abgefahren sind, soll der dritte Drittel auch abfahren.

Art. XV
Rossalp halber, soll mit älteren Rossen oder Stuten mit jungen Füllen besetzt werden, dies seit einem Beschluss von 1718.

Art. XVII
Niemand soll ungeringte Schweine auf die Alp treiben, bey Busse von fünf Schillingen.

Art. XX
Auf der Alp Gental sollen keine Schafe gesömmert werden.

Art. XXI
Welcher Alpgenoss seine Alp nicht verleihen konnte, soll selbige in der Kirche zu Meiringen öffentlich verkünden lassen. Wer seine Alp auch so nicht verleihen konnte, dem sollen von gemeinen Alpgenossen für jede Kuh 15 Batzen bezahlt werden.

Art. XXII
Jeder der eigene Alp hat, kann eine halbe Kuh Ubersatz treiben, zahlt aber 40 Batzen an die Alp.

Art. XXIII
Niemandem ist erlaubt auf der Alp zu mähen oder zu sicheln bey Strafe von 40 Batzen.

1817

sind die Alprechte wie heute noch zum kleineren Teil in Privatbesitz und in den meisten Gemeinden im Hasli vertreten. Den grösseren Anteil besassen schon damals die Bäuertgemeinden und Dorfschaften.

Seybuch

Seite 1:
Eine Wohlehrende Gemeinde Grund
besitzt 28 Kühe Rossalp
besitzt 73 ½ Kühe Alp

Seite 2:
Eine Wohlehrende Gemeinde auf dem Hasliberg besitzt 27 ½ Kühe die Bäuert
besitzt 16 Kühe Wasserwendi Dorfschaft
besitzt 12 Kühe Goldern Dorfschaft
besitzt 12 Kühe Reuti Dorfschaft

Seite 3:
Eine Wohlehrende Landschaft Hasli
besitzt 9 Kühe

Seite 8:
Eine Wohlehrende Gemeinde Bottigen besitzt 1 ½ Kühe

Seite 58:
Peter Dähler, alt Kirchmeier zu Brügg
besitzt 8 Kühe
Dieser ist der grösste private Alpgenoss und war zu dieser Zeit einer der reichsten Männer in unserem Dorf, später verarmten die Nachkommen dieser Familie und bezogen von der Bäuert Grund das sogenannte Armenland (Eigentum weniger als eine halbe Kuh Randung).

1835

ist die späteste Alpfahrt seit Protokollbücher darüber Auskunft geben. Die Alpversammlung war am 18. Juli und die Alpfahrt fünf Tage später am 23. Juli. Die Alten erzählten immer wieder davon, auch dass die Ahornbäume im Jungholz nie richtiges Laub hatten. Der Oberstafel sei nur drei Tage bestossen worden, aber auch das sei für nichts gewesen. Ursache dieses nassen und kalten Sommers 1835 war der Vulkanausbruch des Cosiguinab in Nicaragua von Anfang 1835 sowie die Langzeitfolgen eines grossen Ausbruchs 1831 auf den Philippinen (Vulkan Babuyan Claro). Diese Vulkanausbrüche verursachten einen sehr grossen Ascheausstoss, der sich dann in grosser Höhe über der Erde befand und die Sonneneinstrahlung behinderte, was zu einer Abkühlung der Durchschnittstemperatur von 1 – 2,5 Grad führte. In den Jahren 1835 – 1839 waren die Alpfahrtstage meist gegen Ende Juni. 1840 aber früh am 8. Juni.

1843

Dem Johann Fuhrer auf Syten (oberhalb Boden, Wiler, bis ca. 1900 ständig bewohntes Heimwesen) wird ein Hüttenplatz und das nötige Bauholz zum Bau einer Alphütte im Gental bewilligt.

1856

An der Märzenversammlung werden Branntwein (Schnaps) und Brot gereicht für Fr. 7.15 bei der Alpversammlung im Juni für Fr. 9.48 beim Werken auf der Alp für Fr. 2.30 bei der Alpfahrt für Fr. 5.45. Diese Abgabe von Branntwein und Brot war auch bei Schwellenarbeiten und Wegbau eine gewisse Zeit gebräuchlich, wurde aber durch die Statthalter gerügt und teilweise verboten.

1858

melden sich um einen Stier auf die Alp zu treiben: Melchior Fuhrer, Wyler, Melchior Bossli, Unterstock, Andreas Abplanalp, Grund, Johann Amacher, Haberen und Christen Steudler, im Moos (ausserhalb Boden). Die Besitzer erhielten Stierenalp gratis oder einen kleinen Barbetrag. In diesen Jahren 1850 – 1860 sind einige Alpbesetzer aufgeführt, die ihren Wohnsitz in längst aufgegebenen Orten hatten, unter anderem Johann Zenger im Rübgarti, Kaspar Zenger, Grubi, Johann Amacher und Andreas Stähli, Bergschwendi, Johann Fuhrer und Johann Fahner uf Syten. Auf dem Boden sind sechs und im Riedli vier verschiedene Familien aufgeführt.

1872

werden von der Alp die Heumäder (Bergheu) versteigert:
an Andreas Bossli das Älpeli um Fr. 24.–
an Joh. Tännler, Wirt Leutholdsfad um Fr. 10.50
an Peter Roth das grosse Gläub um Fr. 16.–
an Johann Steudler den Bärfad um Fr. 2.–

1875

ist die Alpfahrt wieder sehr früh am 8. Juni, die Vorälper mussten den vollen Besatz wie die Gentaler legen. Leider fehlt das Protokollbuch der Alp von 1876 bis Anfang 1912, so dass aus dieser Zeit keine besonderen Ereignisse bekannt sind.

1916

Die Alpversammlung beschliesst, den Hütteneigentümern auf ihr Gesuch hin ein Baurecht zu erteilen und dieses im Grundbuch eintragen zu lassen.

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Bild: Sennen im Gental, 1910.

1920

werden erstmals Pflichtstunden eingeführt, je eine Stunde im Gental und in den Oberstafeln. Bei nicht Leisten dieser Stunden wird pro Stunde Fr. –.50 belastet. Die normalen Werkstunden für Kraut und Werkgeld wurden in dieser Zeit meistens voll geleistet.

1923

hat die Alp 76 2/3 Kuhrechte unbesetzt, als Folge des Maul- und Klauenseuchenausbruchs vom Herbst 1922. Die Viehbestände wurden stark dezimiert und viele Bauern konnten aus finanziellen Gründen kein Vieh zukaufen, da dies infolge grosser Nachfrage teuer war.

1924

wird eine neue Besatzordnung beschlossen. Bis anhin musste für das Voralpvieh gleich viel Alp gelegt werden wie für das Gentalvieh. Neu ist der Besatz so geregelt:
Voralp 1 Kuh = 6/8
Voralp 1 Zeitrind = 5/8
1 Rind = 3/8 oder älteres Schwein
1 Kalb = 1/8 oder jüngeres Schwein
Die Alpzeit beträgt neu 14 Tage, wobei kürzere oder längere Zeit pro Tag gegenseitig entschädigt wird.

1926

Auf das Brennen des Jungviehs wird verzichtet. Vorher wurde beim Färrichstetten- und Wagenkehrtor das aufgetriebene Jungvieh auf der Laffe mit dem Brenneisen gebrannt, für das Galtvieh mit einem ca. 15 cm grossen G und das Voralpvieh mit dem E für Engstlen. In noch früherer Zeit wurden auch die Kühe gebrannt, da zu dieser Zeit andere Markierungen fehlten.

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Bild: Schüler von Wiler bei den sturmgeschädigten Gentalhütten, 1928.

1933

wird der Beitritt zur Weggenossenschaft Mühletal – Wagenkehr beschlossen. Der bezahlte Beitrag an die erste Sektion beträgt Fr. 21 154.–. Dieser Betrag wird durch Auflage der Kuhrechte und zum kleineren Teil durch Holzerlöse bezahlt. Dazu wird ein Darlehen aufgenommen das in zehn Jahren amortisiert wird.

1951

werden an allen Sennhütten, Viehschopf und Speicher im Alpgebiet Gental Baurechte eingeräumt und die Baurechtsverträge genehmigt. Die Kosten übernimmt die Alpgenossenschaft.

1961

Das Weidegebiet ausserhalb der Gentalhütten (frühere Abendweide) wird zuerst beweidet, später die sogenannte Tagweide, damit wird die Alp unterteilt in zwei Koppeln. 1967 werden die Rinder unter dem schwarzen Berg gehalten.

1968

Die Kühe bleiben den ganzen Sommer im Gental und Schwarzental, die Rinder kommen nach 14 Tagen in die Oberstafel und werden dort durch einen Rinderhirten betreut. Bereits vor einigen Jahren begann die Diskussion über eine umfassende Alpverbesserung mit Ing. agr. A. Rubin von der Bergbauernschule Hondrich. Im Juni 1965 erstellt Kulturingenieur Lips aus Thun ein erstes Vorprojekt. Es sollte noch 20 Jahre bis zur Realisierung dauern. Nicht alle Alpgenossen waren positiv eingestellt, und es brauchte viel Überzeugungsarbeit. Im Weiteren musste ein anderer Projektverfasser gesucht werden und mit dem kantonalen und eidgenössischen Meliorationsamt Verhandlungen geführt werden, damit auch die Finanzierung erträglich gestaltet werden konnte. Die Subvention von Bund und Kanton, einem zinsfreien BAK Darlehen, einer Auflage pro Kuhrecht von Fr. 600.– (total Fr. 186 000.–), Beitrag der Berghilfe und der Gemeinde Innertkirchen ermöglichten die Realisierung und dienten letztendlich einer besseren Bewirtschaftung der Alp. An die II. Sektion der Mühletal – Engstlen Weggenossenschaft bezahlte die Alp Fr. 21 617.–.

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Bild: Alte Hütten Achtelsass.